Um dem Anspruch flexibler Rehabilitation gerecht zu werden, beinhaltet das Leistungsspektrum sowohl die stationäre als auch die ambulante Rehabilitationsform.
Bitte setzen Sie sich bezüglich der für Ihren Kostenträger gültigen Regelung mit unseren Gästebetreuern unter der bekannten Info-Hotline 06648/ 54-0 in Verbindung.
Diese Vereinbarungen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern bilden die Grundlage zur Durchführung der ganztägig ambulanten Rehabilitation gem. § 40 Abs. 1 SGB V. Zugelassen sind unsere Zentren von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, den Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land, der Knappschaft-Bahn-See einschl. der Alterssicherung der Landwirte sowie verschiedenen weiteren Sozialversicherungsträgern und der Beihilfe.
Wir möchten mit der ambulanten Rehabilitation dazu beitragen, dass Sie Ihre gesundheits- und teilhabeorientierten Ziele bestmöglich erreichen, sowohl
bei der Versorgung nach Krankenhausaufenthalt, beispielsweise nach einer Operation im Rahmen einer Anschlussrehabilitation,
bei konservativen, auch operationsersetzenden, allgemeinen Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Schmerzen
Gerade die ambulante, wohnort- und arbeitsortnahe Rehabilitation kann für bestimmte Patientengruppen den modernen Anforderungen einer medizinischen Rehabilitation mit Arbeitsplatz- und Berufsbezug sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher gerecht werden als eine stationäre Rehabilitation.
Sehr gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema unter der Info-Hotline 06648 - 540 oder stehen Ihnen bei einem Besuch vor Ort für alle Fragen sehr gerne zur Verfügung.
Einige Besonderheiten der ambulanten Rehabilitation:
Die ganztägig ambulante Rehabilitation unterscheidet sich inhaltlich und konzeptionell nicht von der stationären Rehabilitation. Die Therapie-Dichte ist bei den ambulanten Maßnahmen mindestens gleichhoch. Die konzeptionelle Umsetzung und die hierzu eingesetzten Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen, wie Ärzte, Physiotherapeuten, Psychologen und Psychotherapeuten, Ergo- und Arbeitstherapeuten, Sprachtherapeuten, Ernährungs- und Bewegungstherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, unterscheiden sich quantitativ und qualitativ nicht von einer stationären Rehabilitation.
Grundsätzlich gilt, wie auch bei der stationären Rehabilitation, jeder der sozialversichert ist, hat einen rechtlichen Anspruch auf eine notwendige medizinische Rehabilitationsmaßnahme zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Wichtig ist, dass Sie selbst oder Ihr behandelnder Arzt einen Antrag in der Regel bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger stellt und in diesem, die medizinische Rehabilitation als Weg für Ihre erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und/ oder sozialen Leben positiv dargestellt, d.h. Ihr Einbezogensein in alle Ihnen wichtigen Lebensbereiche. Besondere Zielstellungen sind hierbei u.a. die Sicherstellung Ihrer Selbstversorgung, Mobilität, Beschäftigung, soziale Eingebundenheit und auch die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.
Nehmen Sie sich etwas Zeit und definieren Sie die gesundheitlichen Ziele, welche Sie mit einer medizinischen Reha erreichen möchten. Diese werden dann, bestenfalls gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt, im Antrag teilhabeorientiert dargestellt.
Nachdem Ihr Antrag von Ihrem Kostenträger geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid der darüber Auskunft gibt, ob Ihrem Antrag entsprochen werden konnte. Sollte dieser Antrag jedoch abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Bitte hier unbedingt hartnäckig bleiben. Oft wird die Rehabilitation erst nach einem Widerspruch genehmigt.
Die tägliche Therapiezeit beträgt in der Regel vier bis sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche. Hierbei wird auf Ihre individuelle Belastbarkeit Rücksicht genommen. Um Ihnen einen flexiblen Rehabilitationsverlauf individuell zu ermöglichen, können wir den Ablauf der Rehabilitationsmaßnahme, bei gleichwertigem Rehabilitationsprogramm, über einen längeren Zeitraum strecken. Die Therapiezeit wird dann an weniger als fünf Tagen und/oder mit weniger als vier Stunden täglich durchgeführt.
Das Mittagessen gehört im Rahmen der ganztägig ambulanten Rehabilitation (4 – 6 Stunden Therapiezeit) zum Angebot.
Rehabilitanden, welche an einer ambulanten Rehabilitation teilnehmen, müssen keine Zuzahlung leisten. Dieses gilt für alle Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung).
Auch in der ambulanten Rehabilitation besteht die Möglichkeit, sofern eine Erweiterung des Rehabilitationszeitraumes von Ihrem Arzt zur Erreichung des Rehabilitationserfolges als wesentlich erachtet wird und dieses von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft genehmigt ist, eine Verlängerung der Maßnahme zu erhalten.
Wir nutzen ambulante wohnortnahe Strukturen wie beispielsweise Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Betriebsärzten, Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie zu den regionalen Institutionen wie Bundesagentur, Integrationsamt und Krankenkassen um den Behandlungserfolg nachhaltig zu festigen. Auf Wunsch können auch Ihre Angehörigen in die Beratung eingebunden werden.
Die ambulante Rehabilitation ermöglicht eine alltagsnahe Reflexion mit der Möglichkeit, tagsüber Erlerntes umgehend in die Aktivitäten des täglichen Lebens einzubinden.
Wir bieten einen hauseigenen Fahrdienst, den Sie gerne in Anspruch nehmen können. Wir holen Sie zu den Behandlungstagen ab und bringen Sie nach der Therapie wieder ganz entspannt nach Hause.
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