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Ambulante Rehabilitation

Um dem Anspruch flexibler Rehabilitation gerecht zu werden, beinhaltet das Leistungsspektrum sowohl die stationäre als auch die ambulante Rehabilitationsform.

Bitte setzen Sie sich bezüglich der für Ihren Kostenträger gültigen Regelung mit unseren Gästebetreuern unter der bekannten Info-Hotline 06648/ 54-0 in Verbindung.

Diese Vereinbarungen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern bilden die Grundlage zur Durchführung der ganztägig ambulanten Rehabilitation gem. § 40 Abs. 1 SGB V. Zugelassen sind unsere Zentren von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, den Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land, der Knappschaft-Bahn-See einschl. der Alterssicherung der Landwirte sowie verschiedenen weiteren Sozialversicherungsträgern und der Beihilfe.

Wir möchten mit der ambulanten Rehabilitation dazu beitragen, dass Sie Ihre gesundheits- und teilhabeorientierten Ziele bestmöglich erreichen, sowohl

  • bei der Versorgung nach Krankenhausaufenthalt, beispielsweise nach einer Operation im Rahmen einer Anschlussrehabilitation,
  • bei konservativen, auch operationsersetzenden, allgemeinen Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Schmerzen

Gerade die ambulante, wohnort- und arbeitsortnahe Rehabilitation kann für bestimmte Patientengruppen den modernen Anforderungen einer medizinischen Rehabilitation mit Arbeitsplatz- und Berufsbezug sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher gerecht werden als eine stationäre Rehabilitation.

Sehr gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema unter der Info-Hotline 06648 - 540 oder stehen Ihnen bei einem Besuch vor Ort für alle Fragen sehr gerne zur Verfügung.

 

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